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   BFH, 25.05.1988 - I R 9/84   

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https://dejure.org/1988,16610
BFH, 25.05.1988 - I R 9/84 (https://dejure.org/1988,16610)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1988 - I R 9/84 (https://dejure.org/1988,16610)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - I R 9/84 (https://dejure.org/1988,16610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der Teilwertermittlung einer Pensionsverpflichtung im Rahmen der Festsetzung der Einkommenssteuer - Anrechnung von Vordienstzeiten bei Erteilung einer Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 9/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erstreckt sich jedoch der gesetzliche Insolvenzschutz nach § 7 BetrAVG ausnahmsweise auch auf solche Anwartschaften, deren Unverfallbarkeit auf der vertraglichen Anrechnung von Vordienstzeiten beruht, falls die angerechnete Betriebszugehörigkeit ebenfalls von einer Versorgungszusage begleitet war (vgl. grundlegend Urteil des BAG vom 3. August 1978 3 AZR 19/77, Der Betrieb - DB - 1978, 2127).

    Das BAG (Urteil in DB 1978, 2127) hat den gesetzlichen Insolvenzschutz nach § 7 BetrAVG ausnahmsweise auf solche Anwartschaften ausgedehnt, deren Unverfallbarkeit auf der vertraglichen Anrechnung von Vordienstzeiten beruht, falls die angerechnete Betriebszugehörigkeit ebenfalls von einer Versorgungszusage begleitet war.

  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 4/77

    Errechnung gesetzlicher Abfindungsansprüche von Miterben nach der Höfeordnung -

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 9/84
    Nach Auffassung der Verwaltung haben vertraglich angerechnete Vordienstzeiten - auch innerhalb eines Konzerns (vgl. Erlaß des Finanzministers des Landes Niedersachsen vom 13. Januar 1978 S 2176 - 23/31 1, DB 1978, 183 [BGH 07.12.1977 - V BLw 4/77]) - bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsverpflichtung generell außer Betracht zu bleiben.
  • BFH, 10.02.1953 - I 113/52 U

    Auslegung von Steuergesetzen nach ihrem Wortlaut - Rechtscharakter einer

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 9/84
    Der BFH hatte in den Urteilen vom 10. Februar 1953 I 113/52 U (BFHE 57, 254, BStBl III 1953, 102) und vom 27. September 1955 I 174/55 S (BFHE 61, 431, BStBl III 1955, 366) einen inneren Zusammenhang zwischen den Zuführungen zur Pensionsrückstellung und den Anwartschaften der Arbeitnehmer bejaht und die Pensionszusagen als zusätzliches Arbeitsentgelt gewertet, das anteilig auch auf die bereits vor der Zusage abgeleistete Dienstzeit entfalle; er ließ eine Passivierung des entsprechenden Anteils bereits im Jahr der Erteilung des Pensionsversprechens zu.
  • BFH, 27.09.1955 - I 174/55 S

    Berechtigung einer Pensionsrückstellung der Höhe nach - Selbständiges

    Auszug aus BFH, 25.05.1988 - I R 9/84
    Der BFH hatte in den Urteilen vom 10. Februar 1953 I 113/52 U (BFHE 57, 254, BStBl III 1953, 102) und vom 27. September 1955 I 174/55 S (BFHE 61, 431, BStBl III 1955, 366) einen inneren Zusammenhang zwischen den Zuführungen zur Pensionsrückstellung und den Anwartschaften der Arbeitnehmer bejaht und die Pensionszusagen als zusätzliches Arbeitsentgelt gewertet, das anteilig auch auf die bereits vor der Zusage abgeleistete Dienstzeit entfalle; er ließ eine Passivierung des entsprechenden Anteils bereits im Jahr der Erteilung des Pensionsversprechens zu.
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